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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 44/17 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 1, KStG § 8 b Abs. 5, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2, KStG § 15 Satz 1 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 a, AO § 39 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, AO § 42 Abs. 1 |
Schlagwörter | Genussrecht, Liquidation, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Missbrauch |
Rechtsfrage: | Genussrechte ohne Beteiligung am Liquidationserlös als Einkünfte aus Kapitalvermögen: 1. Führen Genussrechte ohne Beteiligung am Liquidationserlös zu Einkünften i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG? - 2. Ist die Länge einer Genussrechtslaufzeit - entgegen der Verwaltungsauffassung - kein geeignetes Kriterium, um zwischen Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu unterscheiden? - 3. Kann die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft zur Vermeidung von Sale-and-buy-back-Geschäften missbräuchlich i.S. von § 42 AO sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1859/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 13 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.08.2019 |
Erledigungs-Az: | I R 44/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 06 59 |