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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 45/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Angemessenheit, Preisgestaltung, Schwestergesellschaft, GmbH |
Rechtsfrage: | Überlassung von Waren an eine Schwestergesellschaft zu einem nicht angemessenen Preis als verdeckte Gewinnausschüttung? |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 501/98 SR |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 45, 46/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |