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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 47/12 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 5, DBA-Thailand Art. 11, DBA-Thailand Art. 13, DBA-Großbritannien Art. 3, DBA-Großbritannien Art. 7, DBA-Großbritannien Art. 8 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Zinsen, Gesellschafterdarlehen, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsstätte |
Rechtsfrage: | Steht der Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht für Zinsen aus Gesellschafterdarlehen und den Gewinn aus der Veräußerung der dem Sonderbetriebsvermögen zuzuordnenden Beteiligung an einer britischen Kapitalgesellschaft für den in Thailand lebenden Kommanditisten (Kläger) einer inländischen KG zu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 42/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1767 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.06.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 47/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 29 92 |