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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 4/14 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1, GewStR 2009 R 8.1, GewStR 1998 Abschn. 50 Abs. 2
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Verlust, Stille Gesellschaft
Rechtsfrage: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 GewStG: Sind Verlustanteile eines stillen Gesellschafters vom Gewerbeertrag abzuziehen bzw. dem bereits ermittelten Gewerbeverlust - Verlust erhöhend - hinzuzurechnen (entgegen R 8.1 Abs. 3 Satz 3 GewStR 2009)? Geltung der Gewerbesteuerrichtlinien 1998 für das Streitjahr 2008? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 05.12.2013
Vorinstanz/AZ: 13 K 2110/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 03 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.10.2015
Erledigungs-Az: I R 4/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 26 66