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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 23/02
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Urlaubssemester, Studium
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen befindet sich kindergeldrechtlich ein vom Studium offiziell (im Streitfall: wegen Erziehungsurlaubs) beurlaubtes Kind in Berufsausbildung? Wird das Studium "ernsthaft und nachhaltig betrieben" (vgl. Urteil vom 16.4.2002 VIII R 89/01), wenn sich die Beurlaubung über mehrere Semester erstreckt und die im streitigen Zeitraum geltend gemachten gelegentlichen Vorlesungsbesuche nach dem Hochschulrecht des betreffenden Bundeslandes nicht gestattet sind? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 17.07.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 2096/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 00 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.07.2004
Erledigungs-Az: VIII R 23/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 38 14