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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 81/11 (BFH) |
§§: | EStG § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 50 a Abs. 5, AO § 167, AO § 5 |
Schlagwörter | Steuerabzug, Beschränkte Steuerpflicht, Nacherhebung, Lizenzgebühren, Ermessen |
Rechtsfrage: | Ist es ermessensfehlerhaft, den Schuldner von Entgelten für die Nutzung von Patenten und Know-How durch Nacherhebungsbescheid für nicht angemeldete Steuerabzugsbeträge in Anspruch zu nehmen, wenn der ausländische Vergütungsgläubiger nicht mehr existiert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1503/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 12 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2012 |
Erledigungs-Az: | I R 81/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 10 51 |