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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-292/02 (EuGH)
§§: RL 92/81/EWG Art. 8 a Abs. 1, MinöStG § 19 Abs. 2, RL 92/81/EWG Art. 8 Abs. 2 Buchst. f. RL 92/81/EWG Art. 8 Abs. 8, RL 95/60/EG Art. 1 Abs. 1
Schlagwörter Mineralölsteuerbefreiung, EG, Verbringen, Kraftstoff, Verbrauchsteuerermäßigung, Nutzfahrzeug, Landwirtschaft, Kennzeichnungsverfahren
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 8 a Abs. 1 EWGRL 81/92 dahingehend zu verstehen, dass er das als Kraftstoff bestimmte Mineralöl in dem Mitgliedstaat, in den es in einem Hauptbehälter eines Nutzfahrzeugs verbracht wird, nachdem es in einem anderen Mitgliedstaat schon in den steuerlichen freien Verkehr überführt wurde, schlechthin von der Verbrauchsteuer befreit? 2. Sollte die erste Frage zu bejahen sein, ist Art. 8 a Abs. 1 EWGRL 81/92 im Hinblick auf die Regelung des § 19 Abs. 2 MinöStG der Klägerin gegenüber unmittelbar anwendbar? 3. Richten sich die Verwaltungsverfahren und Kontrollverfahren für die gemäß Art. 8 Abs. 2 Buchst. f EWGRL 81/92 mögliche Verbrauchsteuerermäßigung nach Art. 8 Abs. 8 EWGRL 81/92 ohne Anwendung einer Kennzeichnung oder nach Art. 1 Abs. 1 EGRL 60/95? 4. Sollte die dritte Frage dahingehend zu beantworten sein, dass die Mitgliedstaaten, die von der Befugnis nach Art. 8 Abs. 2 Buchst. f EWGRL 81/92 Gebrauch machen, in einem dem Streitfall vergleichbaren Fall die Steuerermäßigung auch in Form einer Verbrauchsteuerrückzahlung gewähren müssen, verletzt dann eine Verbrauchsteuerermäßigung für landwirtschaftliche Arbeiten die Dienstleistungsfreiheit, wenn die Verbrauchsteuerermäßigung an ein Kennzeichnungsverfahren nach Art. 1 Abs. 1 EGRL 60/95 geknüpft ist, das insoweit von anderen Mitgliedstaaten nicht angewendet wird, die vielmehr bei einer von ihrer Rechtsordnung nicht vorgesehenen Kennzeichnung verbrauchsteuerliche Sanktionen vorsehen? 5. Sollte die vierte Frage zu bejahen sein, lässt die Verletzung der Dienstleistungsfreiheit den Steueranspruch entfallen, oder müsste die Klägerin in dem Mitgliedstaat, in dem sie steuerermäßigtes, gekennzeichnetes Gasöl bezieht, zum Erreichen der Steuerfreiheit den Bezug ungekennzeichneten Mineralöls und eine Verbrauchsteuerrückzahlung begehren?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.08.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 1093/01 VM
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 09 98
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.09.2004
Erledigungs-Az: Rs C-292/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 37 99