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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 85/13 (BFH)
§§: FGO § 40 Abs. 1, AO § 73, GewStG § 2 Abs. 2
Schlagwörter Leistungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Haftung, Mitteilung
Rechtsfrage: Zulässigkeit einer allgemeinen Leistungsklage/Rechtsschutzbedürfnis: Kann die Klägerin im Finanzrechtsweg (allgemeine Leistungsklage) die Verpflichtung des Finanzamtes auf Erteilung einer Mitteilung an eine Gemeinde erstreiten, die darüber Auskunft geben soll, dass die Voraussetzungen einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft im Streitzeitraum nicht vorgelegen haben, um so einem möglichen Haftungsrisiko nach § 73 AO vorzubeugen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.10.2013
Vorinstanz/AZ: 12 K 1831/11 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 10 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2015
Erledigungs-Az: I R 85/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 05 31