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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 2/13 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 2 a Satz 3, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 125 Abs. 1, AO § 119 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Rückwirkendes Ereignis, Nichtigkeit, Änderungsvorschrift |
Rechtsfrage: | 1. Ist ein Steuerbescheid i.S.d. § 125 Abs. 1 AO nichtig, wenn er als Besteuerungsgegenstand einen "Sachverhalt" angibt und bezeichnet, der der Besteuerung nicht zugrunde liegt? - 2. Ist die Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids für den vorangegangenen Erwerb ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO in Bezug auf die Anrechnung nach § 1 Abs. 2 a Satz 3 GrEStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.09.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 74/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 08 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2014 |
Erledigungs-Az: | II R 2/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 05 91 |