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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 72/03 |
| §§: | KStG § 30 Abs. 1 Nr. 3, KStG § 30 Abs. 2 Nr. 4 |
| Schlagwörter | Verwendbares Eigenkapital, Eigenkapitalgliederung, Verdeckte Einlage, Verdeckte Gewinnausschüttung |
| Rechtsfrage: | Gliederungsrechtliche Behandlung einer verdeckten Einlage: Stellt die "Überzahlung" von Leistungen einer GmbH durch ihren Gesellschafter (um die Überschuldung der GmbH zu verhindern) eine verdeckte Einlage dar, die gliederungsrechtlich gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 4 KStG als Zugang in das EK 04 einzustellen ist, wodurch sie mit abgeflossenen verdeckten Gewinnausschüttungen verrechnet werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Sächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 28.05.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1615/00 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 51 00 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 31.03.2004 |
| Erledigungs-Az: | I R 72/03 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 36 17 |