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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 22/04
§§: BewG § 138 Abs. 5 Satz 1, BewG § 138 Abs. 5 Satz 3, AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Bedarfsbewertung, Feststellungsbescheid, Zurechnung, Personenmehrheit
Rechtsfrage: Gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundstückswerts bei mehreren Beteiligten: Muss das Finanzamt den Grundbesitzwert (Bedarfswert) im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung gegenüber dem Kläger und seinem Bruder feststellen, weil der Bedarfswert für Zwecke der Schenkungsteuer erforderlich und der Grundbesitz mehreren Personen (hier: den Geschwistern) zuzurechnen ist? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.02.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 4122/02 BG
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 37 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2004
Erledigungs-Az: II R 22/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 39 14