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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II B 123/99 |
§§: | GrEStG § 5 Abs. 2, GrEStG § 6 Abs. 1, 3, AO § 378 |
Schlagwörter | Leichtfertige Steuerverkürzung, Gesellschafterwechsel, Grunderwerbsteuer-Befreiung |
Rechtsfrage: | Wird bei der Beantragung der Grunderwerbsteuer-Befreiung gemäß § 6 Abs. 1, 3 GrEStG durch unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsangaben objektiv der Eindruck erweckt, die Voraussetzungen der Befreiungsnorm seien erfüllt, obwohl im Zeitpunkt der Antragstellung bei der das Grundstück erwerbenden Gesellschaft bereits ein fast 100%-iger Gesellschafterwechsel stattgefunden hatte, und gewährt das FA daraufhin zunächst die GrESt-Befreiung, liegt dann eine leichtfertige Steuerverkürzung i.S. des § 378 AO vor? |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.02.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5396/91 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 989 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2000 |
Erledigungs-Az: | II B 123/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 65 09 |