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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 18/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, AO 1977 § 71 |
Schlagwörter | Steuerhinterziehung, Beihilfe, Steuerschulden, Haftung |
Rechtsfrage: | Können Zahlungen aufgrund einer Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter (Kunden der AG) bei einem beteiligten Aktionär und alleinigen gesetzlichen Vertreter der Aktiengesellschaft zu Werbungskosten führen, weil sich die deliktische Pflichtverletzung innerhalb der einkommensteuerlich relevanten Erwerbssphäre bewegt (vgl. a. BFH-Urteil vom 9.12.2003 VI R 35/96)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 09.03.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2666/03 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 20 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.08.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 18/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 40 57 |