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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 8/99 |
§§: | EStG § 15 Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 41, AO 1977 § 42, EStG § 4 Abs 1 S 2, FGO § 60 Abs 3 |
Schlagwörter | Gesellschafterforderung, Gesellschafterdarlehen, Forderungsverkauf, Gewinnverwirklichung, Scheingeschäft, Missbrauch, Passivierung |
Rechtsfrage: | GmbH und KG als Kommanditisten einer bilanziell überschuldeten GmbH & Co. KG: 1. Ist nach dem Ausscheiden der KG ein unter dem Nennwert erfolgter Verkauf von Gesellschafterforderungen der KG bzw. der GmbH gegenüber der GmbH & Co. KG (an einen Gesellschafter der GmbH) steuerlich anzuerkennen oder ist die Übertragung der Gesellschafterforderungen als Scheingeschäft bzw. Gestaltungsmissbrauch zu behandeln? Sind die Gesellschafterdarlehen bei der GmbH & Co. KG weiter mit den Nennbeträgen zu passivieren oder ist der Differenzbetrag zu den bei der Forderungsübertragung vereinbarten Beträgen gewinnerhöhend aufzulösen? 2. Hätte das FG die GmbH zum Verfahren der GmbH & Co. KG notwendig beiladen müssen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 282/89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2000 |
Erledigungs-Az: | VIII R 8/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 59 30 |