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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 31/13 (BFH)
§§: AO § 237 Abs. 1, AO § 237 Abs. 2, AO § 238 Abs. 1
Schlagwörter Aussetzung der Vollziehung, Zinssatz, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Hat eine Festsetzung von AdV-Zinsen bei einer Verfahrensdauer von über 6 Jahren zu unterbleiben? Ist der Zinssatz von monatlich 0,5 % willkürlich, gerade mit Blick auf das Zinssatzniveau am Markt. Ist § 237 AO verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 23.05.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 50/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2014
Erledigungs-Az: IX R 31/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 25 11