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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 71/01 |
§§: | EigZulG § 6 |
Schlagwörter | Tod eines Ehegatten, Objektverbrauch, Miteigentumsanteil |
Rechtsfrage: | Objektverbrauch bei Tod eines Ehegatten - Ist die für den Tod eines Ehegatten vorgesehene begünstigende Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 3 1. Halbsatz EigZulG entgegen der zur gleichlautenden Vorschrift des § 10 e Abs. 5 Satz 3 EStG ergangenen Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 31.5.2000 X B 111/99, BFH/NV 2000 S. 1461) verfassungsrechtlich zwingend dahingehend auszulegen, dass die Eigenheimzulage-Förderung - ohne Rücksicht auf einen möglicherweise vorliegenden Objektverbrauch - stets so zu Ende geführt werden kann, wie es ohne den Todesfall bei bestehender Ehe möglich gewesen wäre? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | I 329/1999 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 60 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.04.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 53/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 53/01 - Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 30 44 |