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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-236/97 (EuGH)
§§: Richtlinie 69/335/EWG Art. 12 Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter Gesellschaftsteuer, Aktien
Rechtsfrage: Ist Art. 12 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital dahin auszulegen, daß er die Erhebung einer Abgabe auf die Übertragung von Aktien unabhängig davon zuläßt, ob die Gesellschaft, die diese Aktien ausgegeben hat, zum Börsenverkehr zugelassen ist und ob die Aktienübertragung über die Börse oder direkt zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber erfolgt ist?
Vorinstanz: Oestre Landret Kopenhagen
Vorinstanz/Datum: 24.06.1997
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.12.1998
Erledigungs-Az: Rs C-236/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 06 31