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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 84/04 |
§§: | EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Geldwerter Vorteil, PKW, Kaufpreis, Gebrauchtwagen, Schätzung, Kraftfahrzeug |
Rechtsfrage: | "Üblicher Endpreis am Abgabeort" für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus dem Erwerb eines Gebrauchtwagens vom Arbeitgeber. Ist der Wert des Fahrzeugs nach der Schwacke-Liste als eine von der Rechtsprechung anerkannte Marktübersicht zur Bewertung gebrauchter Fahrzeuge zu schätzen oder ist der Preis maßgebend, den auch ein fremder Dritter (Privatmann oder Kfz-Händler) zahlen würde, zumal es im Gebrauchtwagenhandel keine üblichen Endpreise gibt? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 03.09.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6283/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 09 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 84/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 36 36 |