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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 114/04
§§: EGVtr Art. 48, EStG § 1 a Abs. 1 Nr. 2, EStG § 1 Abs. 3, EStG § 26
Schlagwörter Zusammenveranlagung, Diskriminierung, Freizügigkeit, Lohnersatzleistung
Rechtsfrage: Zusammenveranlagung von in verschiedenen EU-Staaten lebenden Eheleuten: Widerspricht es dem europäischen Diskriminierungsverbot und dem Freizügigkeitsgebot, dass Ehegatten die Zusammenveranlagung in dem Beschäftigungsstaat des Ehemannes (hier: Deutschland) mit Hinweis auf in Österreich steuerfreie Einkünfte (Lohnersatzleistungen des österreichischen Staates) der Ehefrau verwehrt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.10.2004
Vorinstanz/AZ: 16 K 567/01 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 19 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.04.2007
Erledigungs-Az: I R 114/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH - BFH-Beschluss vom 28.6.2005 - I R 114/04 - Erledigung der Hauptsache