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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 81/00 | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 63 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Pflegekind, Kostenbeteiligung | 
| Rechtsfrage: | Kein Kindergeldanspruch für zwei in den Haushalt des Klägers in Vollzeitpflege aufgenommene und betreute Kinder (15 u. 9 Jahre), für deren Versorgung Vollwaisenbezüge gezahlt werden, die über den in Betracht kommenden Pflegegeldsätzen des zuständigen Jugendamtes liegen und dadurch vom Kläger kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag mehr geleistet wird. - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 13.01.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 635/97 Ki | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1136 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 55 83 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 29.01.2003 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 81/00 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 41 59 | 
