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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 56/14 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b, ErbStG § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Steuerbefreiung, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Kunstgegenstand, Kunst, Sammlungsstück |
Rechtsfrage: | Schenkung von Kunstgegenständen - Steuerbefreiung (Streitjahr 2006): Unter welchen Voraussetzungen ist die Schenkung von Kunstgegenständen vollständig von der Steuer befreit? Genügt die Bereitschaft des Beschenkten Kunstgegenstände im Sinne der Denkmalspflege fachgerecht konservatorisch zu behandeln und zu erhalten, sowie Objekte an Kunsthallen und Museen zu verleihen für die Befreiung von der Schenkungsteuer? Ist der Nachweis zur Bereitschaft an einen befristeten Zeitraum gebunden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2906/12 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 33 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.05.2016 |
Erledigungs-Az: | II R 56/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 15 18 |