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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 62/06 |
§§: | EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 7 g Abs. 6, EStG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Ansparabschreibung, Erhöhung, Investitionsabsicht |
Rechtsfrage: | Nachträgliche Erhöhung einer Ansparabschreibung: Kann ein Freiberufler, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, seine für 1998 (Streitjahr) zulässig gebildete Ansparabschreibung nach Ergehen eines Einkommensteueränderungsbescheides in 2001 - und damit nach Ablauf des Investitionszeitraums - für das Streitjahr nachträglich erhöhen? Der Erhöhung liegen Investitionen, die in 2000 tatsächlich durchgeführt wurden, zugrunde. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.05.2006 |
Vorinstanz/AZ: | IV 984/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 14 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2008 |
Erledigungs-Az: | VIII R 62/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 31 20 |