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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 48/15 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 2, EStG § 20 Abs. 6 Satz 1, EStG § 23 Abs. 3 Satz 9, EStG § 23 Abs. 3 Satz 10
Schlagwörter Wertpapier, Verlustverrechnung, Abgeltungsteuer, Übergangszeit
Rechtsfrage: Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen der Abgeltungsteuer: Durfte der Gesetzgeber eine mögliche Verlustverrechnung zwischen den bis zum 31.12.2008 entstandenen § 23 EStG-Verlusten und Wertpapiergewinnen der Folgejahre (in Rahmen der Abgeltungsteuer werden diese nunmehr unter § 20 Abs. 2 EStG statt § 23 EStG erfasst) nur für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2013 zulassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.11.2015
Vorinstanz/AZ: 2 K 741/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 29 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.12.2016
Erledigungs-Az: IX R 48/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 28 02