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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 58/01 |
§§: | AO 1977 § 179 Abs. 1, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 10 d Abs. 3 |
Schlagwörter | Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Grundstückshandel, Einkünfte, Zuordnung |
Rechtsfrage: | Feststellung von Einkünften bei Gesellschafter/Gesellschaft: Können bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer Einkünfte, die ein Gesellschafter aus seiner Beteiligung an einer Grundstücks-GbR erzielt hat, und die auf der Ebene der Gesellschaft als Vermietungseinkünfte festgestellt worden sind, in gewerbliche Einkünfte (Grundstückshandel) umqualifiziert werden? Bedarf es hierzu keines gesonderten Einkünftezuordnungsbescheides des Gesellschafter-FA (Grundlagenbescheid)? Anwendung der vom BFH entwickelten "Ping-Pong-Lösung" (vgl. BMF in BStBl 1999 I S. 592)? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2637/97 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 52 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.08.2005 |
Erledigungs-Az: | X R 58/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 07 26 |