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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 34/20 (BFH) |
§§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 6 Abs. 4 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Vermächtnis, Nachlassverbindlichkeit, Abzugsfähigkeit |
Rechtsfrage: | Ist im Falle der Jastrow´schen Klausel die Vermächtnisschuld nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 191/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 20 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2023 |
Erledigungs-Az: | II R 34/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 03 55 |