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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 84/09 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 8 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Berufsausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit, Übergangszeit |
Rechtsfrage: | Berechnung des Grenzbetrages bei Vollzeiterwerbstätigkeit in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten: Schließt eine Vollzeiterwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch nicht mehr aus, wenn der Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG erfüllt ist? Ist mit dem Urteil III R 15/06 die Rechtsprechung zur Vollzeiterwerbstätigkeit vollständig aufgegeben worden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 03.11.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1404/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 42 65 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |