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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 58/12 (BFH)
§§: UmwStG § 12 Abs. 2, KStG § 8 b
Schlagwörter Übernahmegewinn, Übernahmeverlust, Verschmelzung
Rechtsfrage: Bleibt der im Rahmen der Verschmelzung zweier Lebensversicherungsunternehmen entstandene Übernahmeverlust gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG außer Ansatz? Ist § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG wörtlich auszulegen und bezieht sich die Verweisung auf § 8 b KStG ausschließlich auf Übernahmegewinne? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 09.07.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 5258/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 30 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2014
Erledigungs-Az: I R 58/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 28 02