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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 19/19 (BFH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. b, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. d
Schlagwörter Steuerbare Leistung, Schadensersatz, Steuerfreier Umsatz, Hauptleistung, Nebenleistung
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Bereitstellung von elektronischen Zahlungskarten im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems: Stellt ein sog. Kartenpfand für den Erwerb einer elektronischen Zahlungskarte eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung dar oder handelt es sich um eine nicht steuerbare Schadensersatzleistung? Wird die Qualifikation als Schadensersatz verneint, stellt die Überlassung der Zahlungskarte dann eine unselbständige Nebenleistung zu dem (nicht steuerbaren) Tausch von Zahlungsmitteln dar bzw. handelt es sich um eine Nebenleistung zu den steuerfreien Umsätzen von gesetzlichen Zahlungsmitteln (§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStG) oder den steuerfreien Umsätzen im Zahlungsverkehr (§ 4 Nr. 8 Buchst. d UStG)? - Das Verfahren erhielt nach Wiederaufnahme das Aktenzeichen XI R 19/19 und wurde ehemals unter dem Aktenzeichen XI R 12/17 geführt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 07.02.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 14/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 07 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2022
Erledigungs-Az: XI R 19/19
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: XI R 12/17 -- Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 09 38