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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 70/99 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Fortbildungskosten, Ausbildungskosten, Erststudium, Betriebswirt, Bank |
Rechtsfrage: | Aufwendungen eines Bankkaufmanns für ein berufsbegleitendes Studium zum Diplom-Betriebswirt (FH) mit Studienschwerpunkt Bankwirtschaft bei der AKAD-Akademikergesellschaft in Kooperation mit der Akademie deutscher Genossenschaften als Fortbildungskosten abziehbar, weil der Studiengang auf die genossenschaftlichen Bedürfnisse des Arbeitgebers ausgerichtet ist? Erststudium grundsätzlich Berufsausbildung? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3108/98 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 04 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 70/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |