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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 64/10 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Vollzeiterwerbstätigkeit, Grenzbetrag, Berufsausbildung, Übergangszeit, Änderung der Rechtsprechung
Rechtsfrage: Berechnung des Grenzbetrages bei Vollzeiterwerbstätigkeit in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten: Schließt eine Vollzeiterwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch aus, wenn der Jahresgrenzbetrag überschritten ist? Änderung der BFH-Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 17.6.2010 III R 34/09) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 27.07.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 2008/2008
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 38 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.12.2011
Erledigungs-Az: III R 64/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 12 99