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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 26/11 (BFH) |
| §§: | EStG § 11, EStG § 38 a Abs. 1, EStG § 39 b Abs. 5 |
| Schlagwörter | Nachzahlung, Sonstiger Bezug, Arbeitslohn, Zufluss |
| Rechtsfrage: | Ist eine Nachzahlung von Gehalt wegen eines rückabgewickelten Altersteilzeit-Vertrages laufender Arbeitslohn oder ein sonstiger Bezug? Kommt -bei einer Bewertung als laufender Arbeitslohn-- die 3-Wochen-Frist gemäß § 39 b Abs. 5 EStG zur Anwendung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 08.12.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 238/08 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 24 53 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.12.2011 |
| Erledigungs-Az: | VI R 26/11 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 04 57 |