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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-58/09 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. i |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, sonstige Glücksspiele, Geldeinsatz, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der RL 2006/112/EG dahin auszulegen, dass den Mitgliedstaaten eine Regelung gestattet ist, nach der nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.2008 |
Vorinstanz/AZ: | XI R 79/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 06 81 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 10.06.2010 |
Erledigungs-Az: | Rs C-58/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 14 98 |