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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 20/98
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 J: 1991, UStG § 3 Abs. 1 J: 1991, UStG § 3 Abs. 9 J: 1991
Schlagwörter Steuersatz, Lieferung, Sonstige Leistung, Verzehr an Ort und Stelle
Rechtsfrage: Unterliegen Bewirtungsleistungen anläßlich von Veranstaltungen, die in Räumlichkeiten stattfinden, die vom Verpächter an Dritte vermietet werden, dem ermäßigten Steuersatz (Gleichbehandlung mit Partyservice)? - Inwieweit kommt es darauf an, in wessen wirtschaftlichem Interesse die besonderen Vorrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle bereitgehalten werden?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 17.12.1997
Vorinstanz/AZ: VI 255/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.1998
Erledigungs-Az: V R 20/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 06 42