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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 47/15 (BFH)
§§: BewG § 138 Abs. 4, GrEStG § 8 Abs. 2
Schlagwörter Gesonderte Feststellung, Grundbesitzwert, Gemeiner Wert, Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Grunderwerbsteuer - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts: Ist im Falle des Verkaufs eines Anteils an einer rein grundbesitzhaltenden Personengesellschaft der Kaufpreis des Anteils als Nachweis für den niedrigeren gemeinen Wert des Grundstücks geeignet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.02.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 336/14 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 27 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2018
Erledigungs-Az: II R 47/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 14 08