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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 22/19 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, AO § 226, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 133
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Insolvenz, Gläubigerbenachteiligung, Anfechtung, Bargeschäft
Rechtsfrage: Kann die Rechtsprechung des BGH, nach der im Falle eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs des zahlungsunfähigen Schuldners mit einem Gläubiger allein aus dem Wissen des Gläubigers um die zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht auf sein Wissen von einer Gläubigerbenachteiligung geschlossen werden kann, auf ein Drei-Personen-Verhältnis (Vertragsparteien und Finanzverwaltung) übertragen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.01.2018
Vorinstanz/AZ: 6 K 1013/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 05 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.06.2023
Erledigungs-Az: VII R 22/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 17 71