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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 17/19 (BFH)
§§: TrZG 1962 § 2 Abs. 2 Satz 1, NATOTrStatZAbk Art. 67 Abs. 3 Buchst. a, BGB § 177 Abs. 1
Schlagwörter Energiesteuer, Mineralöl, Steuerentlastung, Streitkräfte, Vertretung
Rechtsfrage: Ist die Entlastung von der Energiesteuer für an Angehörige der US-Streitkräfte geliefertes Heizöl auch dann zu gewähren, wenn der Lieferzeitpunkt vor dem Gültigkeitszeitraum des erst nachträglich erteilten Beschaffungsauftrags liegt? Ist das Erstellen eines Beschaffungsauftrags nach erfolgter Lieferung als nachträgliche Genehmigung zu beurteilen, so dass die Lieferung insoweit im Sinne von Art. 67 Abs. 3 Buchst. a NATOTrStatZAbk "in Auftrag gegeben" ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 27.03.2019
Vorinstanz/AZ: 3 K 1018/17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.05.2020
Erledigungs-Az: VII R 17/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 16 76