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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 25/11 (BFH) |
§§: | AO § 146 Abs. 2 b, AO § 5, AO § 361, GG Art. 19 Abs. 4 |
Schlagwörter | Verzögerungsgeld, Ermessen, Aussetzung der Vollziehung, Betriebsprüfung, Rechtsschutz |
Rechtsfrage: | Welche Grundsätze gelten für die Ermessensausübung hinsichtlich der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes wegen der Nichtvorlage angeforderter Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung? Sind für die Höhe des Verzögerungsgeldes (Auswahlermessen) in die Dauer der Verzögerung auch Zeiträume einzubeziehen, in denen ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung anhängig war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 13246/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 25 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.04.2014 |
Erledigungs-Az: | IV R 25/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 20 93 |