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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 63/00 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, Satz 2, 6 und 7 |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkommensgrenze, Aushilfstätigkeit, Ausbildung |
Rechtsfrage: | Überschreiten der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze durch Aushilfstätigkeit im Zusammenhang mit einer Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten? |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.07.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 700/97 Ki |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 385 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 51 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.09.2000 |
Erledigungs-Az: | VI B 63/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 54 18 |