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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 20/15 (BFH) |
§§: | KStG § 8 a, EStG § 4 h, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 19 Abs. 4 |
Schlagwörter | Zinsschranke, Verfassungsmäßigkeit, Betriebsausgabe, Nettoprinzip |
Rechtsfrage: | 1. Sind die Vorschriften des § 4 h EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (UntStRG) vom 14.8.2007 bzw. i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 sowie des § 8 a KStG i.d.F. des UntStRG zur sog. "Zinsschranke" mit dem Grundgesetz vereinbar? - 2. Ist die Zinsschrankenregelung verfassungskonform auszulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 06.03.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 680/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 12 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 20/15 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an das BVerfG durch BFH-Beschluss vom 14.10.2015 I R 20/15 -- Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 14.10.2015) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 01 39 |