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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 47/14 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Dauernde Last, Versorgungsleistung, Vermögensübergabe, Altenteil
Rechtsfrage: Altenteilsleistungen im Zusammenhang mit der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs als Sonderausgaben: Sind die vereinbarten Versorgungsleistungen (freie Kost und Wohnung sowie Barzahlungen) als dauernde Last abziehbar, wenn der übertragene Betrieb im Zeitraum von mehr als zwei Jahren vor und zwei Jahren nach der Übergabe keine ausreichenden Erträge zur Erbringung der geschuldeten Leistungen erwirtschaftete? Fehlt es an dem erforderlichen Rechtsbindungswillen, wenn die Versorgungsleistungen nicht wie vereinbart erbracht werden (Anerkennung nur der Barleistungen als dauernde Last)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.05.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 28/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1788
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 25 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.07.2015
Erledigungs-Az: X R 47/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 00 31