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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 18/08 (BFH) |
§§: | BergPDV § 1, BergPG § 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Bergmannsprämie, Bergbau, Arbeitnehmer, Arbeitgeber |
Rechtsfrage: | Müssen die in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BergPDV genannten Bergbauspezialgesellschaften der bergbehördlichen Aufsicht unterliegen? Hätte ein Arbeitnehmer, der tatsächlich unter Tage tätig ist, einen Anspruch auf Bergmannsprämie, auch wenn er nicht in einem Arbeitsverhältnis zu einem Unternehmen des Bergbaus stehen würde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.10.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 4223/05 P |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 588 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 15 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 18/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 23 00 |