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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 36/10 (BFH)
§§: GrStG § 33, GrStG § 34, GrStG § 38, AO § 227, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Grundsteuer, Erlass, Rückwirkung, Pauschalierung
Rechtsfrage: Grundsteuererlass wegen wesentlicher Ertragsminderung; Verfassungsmäßigkeit der Erlassregelung in § 33 GrStG n.F.(JStG 2009 vom 19.12.2008 für das Kalenderjahr 2008): 1. Stellt die Neuregelung des § 33 GrStG i.V.m. § 38 GrStG eine unzulässige echte Rückwirkung dar? - 2. Ist eine willkürliche Differenzierung darin zu sehen, dass ein Grundsteuererlass nur noch bei einer mehr als 50%-igen Rohertragsminderung möglich ist (zu grobe Pauschalierung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 09.06.2010
Vorinstanz/AZ: 3 K 57/09 (1)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 20 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.04.2012
Erledigungs-Az: II R 36/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 13 95