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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 29/11 (BFH)
§§: EStG § 51 a Abs. 2, AO § 171 Abs. 10, EStG § 32 Abs. 6, AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStR R 31 Abs. 5, AO § 175 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Kindergeld
Rechtsfrage: Kindergeldbescheid als rückwirkendes Ereignis: Entfaltet die rückwirkende Kindergeldfestsetzung durch die Familienkasse eine Bindungswirkung dergestalt, dass bestandskräftige Einkommensteuerbescheide zur Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei der Festsetzung der Kirchensteuer trotz § 175 Abs. 2 Satz 2 AO zu ändern sind? Sind bezüglich § 51 a Abs. 2 EStG Kinderfreibeträge wie Halbeinkünfte zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.09.2007
Vorinstanz/AZ: 14 K 5023/06 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1926
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 02 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.11.2011
Erledigungs-Az: I R 29/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 12 96