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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 1/05 | 
| §§: | GewStG § 7, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 18 Abs. 1, GewStG § 2 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Gewerbeertrag, Gewerbesteuerrückstellung, Gewinnermittlungsart, Wechsel, Selbständige Arbeit, Freiberufler | 
| Rechtsfrage: | 1. Abgrenzung von wissenschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit: Erzielt ein Steuerpflichtiger mit abgeschlossenem Studium der Volkswirtschaft und Promotion auf dem Gebiet der Berufssoziologie, der Akademiker auf die Erlangung des Doktor-Titels vorbereitet ("Begabungsanalyse", Finden eines Doktorvaters sowie eines Dissertationsthemas), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (wissenschaftliche Tätigkeit)? - 2. Wechsel der Gewinnermittlungsart: Kann der Gewerbeertrag durch Bildung einer Gewerbesteuer-Rückstellung gemindert werden, wenn der Gewerbetreibende zunächst davon ausgegangen ist, Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu erzielen, die selbständigen Einkünfte durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt hat und erst im Klageverfahren die Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt worden sind (zulässiger Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich)? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 09.12.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 8848/99 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 441 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 14 90 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 08.10.2008 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 74/05 | 
| Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 74/05 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 00 52 | 
