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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 13/99
§§: EStDV § 82i
Schlagwörter Teilabbruch, Wiederaufbau
Rechtsfrage: "Identität" eines Baudenkmals - Wann liegt bei Teilabriß und Wiederherstellung von Baudenkmälern (hier: Fachwerkhäusern) ein nach § 82i EStDV nicht begünstigter Wiederaufbau bzw. Neuerrichtung vor - Anwendung der zu § 7 Abs. 5 EStG entwickelten Grundsätze oder eines am Denkmalwert des Gebäudes orientierten Identitätsbegriffs - Weitgehende Erneuerung bautechnisch tragender Elemente bei Bewahrung der für den Denkmalschutz maßgeblichen Identität des Gebäudes unschädlich? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.10.1998
Vorinstanz/AZ: 14 K 1827/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 17 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.10.2002
Erledigungs-Az: IX R 13/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 23 84