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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 33/12 (BFH) | 
| §§: | AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, EStG § 44 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 | 
| Schlagwörter | Anlaufhemmung, Nichtveranlagungsbescheinigung | 
| Rechtsfrage: | Welche Bedeutung kommt einer NV-Bescheinigung i.S. des § 44 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG für die Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 24.04.2012 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 752/10 E | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1323 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 44 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 15.05.2013 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 33/12 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 20 30 | 
