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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 30/05 |
| §§: | EStG § 52 Abs. 15, EStG § 13 |
| Schlagwörter | Landwirtschaft, Hausgarten, Entnahme, Nutzungsänderung, Steuerbegünstigung |
| Rechtsfrage: | Steuerfreie Entnahme des Grund und Bodens nach § 52 Abs. 15 EStG: Ist Voraussetzung für die steuerfreie Entnahme des zur Wohnung gehörenden Hausgartens, dass auch nach der Entnahme noch ein Nutzungs- und Funktionszusammenhang des Hausgartens mit der Wohnung fortbestehen muss? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 16.10.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 4044/00 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 35 78 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.04.2008 |
| Erledigungs-Az: | IV R 30/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 24 16 |