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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 117/04 | 
| §§: | KStG § 8 Abs. 1, DBA CHE Art. 5, EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 8 | 
| Schlagwörter | Isolierende Betrachtungsweise, Nämlichkeit, Grundstück, Betriebsvermögen, Spekulation, beschränkte Steuerpflicht | 
| Rechtsfrage: | Isolierende Betrachtungsweise: Erzielt eine Schweizer AG, die weder eine inländische Betriebsstätte unterhält noch einen ständigen Vertreter bestellt hat, in 1993 aufgrund der isolierenden Betrachtungsweise inländische Einkünfte, wenn sie ein Grundstück innerhalb der 2-jährigen Spekulationsfrist veräußert, das Grundstück aber zum Betriebsvermögen zählt? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Berlin | 
| Vorinstanz/Datum: | 19.04.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 8487/00 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 00 57 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 02.09.2005 | 
| Erledigungs-Az: | I R 117/04 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 03 00 | 
