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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 43/10 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, EStG § 52 Abs. 24 a Satz 2
Schlagwörter Sonderausgabe, Schulgeld, Privatschule, Schweiz, Freizügigkeit, Diskriminierung
Rechtsfrage: Durch den Besuch einer Schweizer Privatschule des Sohnes veranlasste Schulgeldzahlungen als abziehbare Sonderausgaben. Verhältnis des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedern vom 21.6.1999 (sog. Freizügigkeitsabkommen -FZA-) zum nationalen Steuerrecht. Gewährt das FZA den Klägern einen subjektiven unmittelbaren Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung der Zahlungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 21.07.2010
Vorinstanz/AZ: 14 K 1469/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1997
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 34 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.05.2012
Erledigungs-Az: X R 43/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 29 73