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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1692/08 (BVerfG)
§§: StromStG § 10 Abs. 1, StromStV § 18 Abs. 1, AO § 110 Abs. 1, AO § 171 Abs. 3, AO § 47, AO § 110 Abs. 2, AO § 110 Abs. 3, StromStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Ablaufhemmung, Antrag, Frist, Erstattung, Festsetzungsfrist, Steuererklärung, Steuervergütung, Verjährung, Verschulden, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO durch Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zur Beantragung einer Steuervergütung - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 24.01.2008
Vorinstanz/AZ: VII R 3/07
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl 2008 II S. 462
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 08
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 06.04.2009
Erledigungs-Az: 1 BvR 1692/08
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen