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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 17/20 (BFH) |
§§: | UStG § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3, UStG § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Unentgeltliche Wertabgabe, Blockheizkraftwerk, Bemessungsgrundlage, Selbstkosten, Aufteilungsmethode |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage von unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer: 1. Bemessen sich die unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer nach dem Einkaufspreis oder den Selbstkosten? - 2. Sind bei einer Ermittlung nach den Selbstkosten diese nach den erzielbaren Marktwerten für Strom und Wärme (sog. Marktwertmethode) oder nach dem Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh (sog. energetische Aufteilungsmethode) zu ermitteln? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 195/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 12 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.11.2022 |
Erledigungs-Az: | XI R 17/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 22.11.2022) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. - Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-207/23 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 05 16 |