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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 29/19 (BFH) |
| §§: | EStG § 35 a Abs. 3 Satz 1, EStG § 35 a Abs. 4 Satz 1 |
| Schlagwörter | Handwerkerleistung, Haushalt, Wohngebäude, Dachgeschoss, Ingenieur |
| Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für eine statische Berechnung hinsichtlich des Ersatzes von Holzpfosten durch Stahlstützen beim Dach eines selbstgenutzten Wohnhauses durch einen Statiker eines Bauingenieurbüros als nach § 35 a Abs. 3 Satz 1 EStG begünstigte Handwerkerleistung, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wurde (§ 35 a Abs. 4 Satz 1 EStG), zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 04.07.2019 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 1384/19 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 16 01 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 04.11.2021 |
| Erledigungs-Az: | VI R 29/19 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 02 83 |