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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 77/97
§§: VStG § 10, AO 1977 § 125 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Vermögensteuer, Vermögensteuergesetz, Bundesverfassungsgericht, Fortgeltung, Rechtsanwendung
Rechtsfrage: Anwendung des Vermögensteuergesetzes (VStG) ab 1. Januar 1997. Kann, obwohl der Gesetzgeber - auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) hin - das VStG ab 1997 nicht neu regelte, die Vermögensteuer auch nach dem 31.12.1996 für bis zum 31.12.1996 verwirklichte Tatbestände durch das Finanzamt festgesetzt werden oder ist durch die Untätigkeit des Gesetzgebers der entsprechende Steuerbescheid nichtig? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.08.1997
Vorinstanz/AZ: 14 K 4635/97
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen