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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 3/11 (BFH) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11, UStG § 12 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verpflegung, Beherbergung, Nebenleistung, Ermäßigter Steuersatz |
Rechtsfrage: | Ermäßigter Steuersatz bei Verpflegungsleistungen: Stellen die im Zusammenhang mit Beherbergungsleistungen erbrachten Verpflegungsleistungen (Frühstück) unselbständige Nebenleistungen zur Hauptleistung "Beherbergung" dar und ist daher der ermäßigte Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG n.F. anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.12.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1116/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 18 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.04.2013 |
Erledigungs-Az: | XI R 3/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 32 18 |