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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 13/07 (BFH)
§§: AO § 175 Abs. 1 Nr. 2, FördG § 4 Abs. 1 Satz 5, FördG § 3 Satz 1
Schlagwörter Sonderabschreibungen, Anzahlung, Bauvertrag, Rückabwicklung
Rechtsfrage: Rückgängigmachung eines Bauvertrags als rückwirkendes Ereignis - Stellt die im Jahr 1998 erfolgte Rückgängigmachung eines für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses abgeschlossenen Bauvertrags ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar, wenn zuvor (im Jahr 1992) Sonderabschreibungen auf Anzahlungen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 5 FördG aufgrund dieses Bauvertrags in Anspruch genommen wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.01.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 1414/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 22 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.06.2009
Erledigungs-Az: IX R 13/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 32 49