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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X B 100/97 |
| §§: | EStG § 10 e Abs. 7, EStG § 10 e Abs. 6, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 |
| Schlagwörter | § 10 e, nichteheliche Lebensgemeinschaft, einheitliche Feststellung, wirtschaftliches Eigentum, Wohneigentumsförderung |
| Rechtsfrage: | Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung und gemeinschaftliche Zurechnung von Vorkosten für die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft? Liegt wirtschaftliches Miteigentum vor, wenn die bürgerlich-rechtliche Alleineigentümerin ihrem Lebenspartner vor Errichtung eines Anbaus ein dinglich gesichertes Wohnungsrecht einräumt und er sich finanziell und persönlich an der Baumaßnahme beteiligt? |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 26.03.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 3591/94 F |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 04.02.1999 |
| Erledigungs-Az: | X B 100/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 20/99 - erledigt durch BFH-Urteil vom 12.4.2000, X R 20/99 (NV) - Revision unbegründet |