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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX B 130/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 11 Abs. 2 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Zeitpunkt, öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau, Verwaltungskostenbeitrag, Zusatzdarlehen, Abfluss, Werbungskosten, Vermietung
Rechtsfrage: In welchen Zeitpunkt kann ein im Zusammenhang mit dem öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau erhobener Verwaltungskostenbeitrag abgezogen werden, wenn dieser Beitrag durch ein Zusatzdarlehen finanziert wird?
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 30.05.2002
Vorinstanz/AZ: 9 K 9102/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1377
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 00 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.01.2003
Erledigungs-Az: IX B 130/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet