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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-366/12 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 1, UStG § 4 Nr. 16
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Krankenhausbehandlung, ärztliche Heilbehandlung, Steuerbefreiung, Zytostatika, Dienstleistung
Rechtsfrage: Zum Begriff des mit einer Krankenhausbehandlung und einer ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsatzes i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b RL 77/388/EWG: 1. Muss es sich bei dem eng verbundenen Umsatz um eine Dienstleistung gemäß Art. 6 Abs. 1 RL 77/388/EWG handeln? - 2. Falls Frage 1 zu verneinen ist: Liegt ein mit einer Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz nur vor, wenn dieser Umsatz durch denselben Steuerpflichtigen erbracht wird, der auch die Krankenhausbehandlung oder ärztliche Heilbehandlung erbringt? - 3. Falls Frage 2 zu verneinen ist: Liegt ein eng verbundener Umsatz auch dann vor, wenn die Heilbehandlung nicht nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b RL 77/388/EWG, sondern nach Buchst. c dieser Bestimmung steuerfrei ist?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 15.05.2012
Vorinstanz/AZ: V R 19/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 19 76
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.03.2014
Erledigungs-Az: Rs C-366/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 08 08