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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 22/13 (BFH) |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a |
| Schlagwörter | Kindergeld, Heirat, Einkünfte und Bezüge, Unterhaltspflicht, Mangelfall |
| Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch nach dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze ab dem Jahr 2012 für ein verheiratetes Kind, das sich in Ausbildung befindet? Muss bei einem verheirateten Kind (immer noch) geprüft werden, ob ein sog. Mangelfall vorliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 24.04.2013 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 3297/12 Kg |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 1242 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 26 27 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 17.10.2013 |
| Erledigungs-Az: | III R 22/13 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 00 94 |