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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 7/15 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Regelmäßige Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeit, Probezeit, Verpflegungsmehraufwand |
Rechtsfrage: | Ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis (mit einer vereinbarten Probezeit) auch dann eine Auswärtstätigkeit zu bejahen, wenn ein Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebsstätte seines Arbeitgebers regelmäßig aufsucht, ohne an diese vorübergehend versetzt oder abgeordnet worden zu sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 226/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 07 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.12.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 7/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 02 54 |