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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 2/05
§§: AO 1977 § 171, UStG § 17 Abs. 1
Schlagwörter Verjährung, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Berichtigung, Organschaft, Konkurs
Rechtsfrage: 1. War bei Erlass des Änderungsbescheides die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen oder trat durch die Übersendung des Berichts der Steuerfahndung bereits Ablaufhemmung ein? - 2. Ist die Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG ungeachtet des fehlenden zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Beendigung der Organschaft (Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung zum 1.7.1993) und dem die Berichtigung auslösenden Ereignis, nämlich der Abweisung des Konkursantrags der ehemaligen Organgesellschaft mangels Masse am 9.12.1996, beim Organträger vorzunehmen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.11.2004
Vorinstanz/AZ: 16 K 61/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 22 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.12.2006
Erledigungs-Az: V R 2/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 07 85